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Kosten der Klage bzgl. des Disziplinarverfahrens des BM gegen den Landrat

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osten der Klage bzgl. des Disziplinarverfahrens des BM gegen den Landrat

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Krützen,

die UWG-Ratsfraktion bittet um die Beantwortung der nachstehenden Fragen im öffentlichen Teil der nächsten Rats-/HFD-Sitzung:

•    Wer hat die Klage bezüglich des Disziplinarverfahren des Bürgermeisters gegen den Landrat Petrauschke verfasst?
•    Wer kommt für die dabei entstandenen bzw. entstehenden Kosten auf?
•    Ist das Verfahren beendet und wenn ja wie?
•    Wenn die Klage nicht vom Fachbereich Recht der Stadt Grevenbroich verfasst worden ist, warum war da so?
•    Wann vertritt der Fachbereich Recht die Stadt in Angelegenheiten bei Aktiv – oder aber Passiv-Verfahren?
•    Welche Aufgaben hat der Fachbereich Recht?
•    Welche Verfahren wurden in den Jahren 2018, 2019 und 2020 an externe Rechtsberater vergeben, wie sind diese ausgegangen und welche Kosten sind dabei für die Stadt Grevenbroich entstanden?
 
 
Wie wir aus der Presse erfahren konnten, hat das Verwaltungsgericht offensichtlich der Klage des Bürgermeisters gegen die Verfügung des Landrates nicht stattgegeben. Diese wurde wohl zurückgewiesen, da sie unzulässig sei, der falsche Kläger und der falsche Beklagte aufgeführt wurden. Dies ist bei Juristen durchaus als Höchststrafe zu bezeichnen. In diesem Zusammenhang stellen sich für die UWG-Fraktion eine Reihe von Fragen, die vorstehend aufgeführt wurden. Es ist absolut unverständlich, warum die Stadt einen Fachbereich Recht hat, wenn dieser bei Klagen, egal ob aktiv oder passiv nicht mit der Bearbeitung beauftragt wird. Hier werden unseres Erachtens unnötig Kosten verursacht.

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