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Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B auf 625 %

|   Anträge

Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B auf 625 %


Sehr geehrter Herr Bürgermeister Krützen,


die UWG-Ratsfraktion bitte um Aufnahme des nachstehenden Antrages im öffentlichen Teil der Tagesordnung des nächsten Hauptausschusses am 18.03.2021:

der Hauptausschuss beauftragt die Verwaltung, die im HH-Entwurf vorgesehene Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer B um 125 %-Punkte  auf 625 %   zurückzunehmen und auf den derzeit gültigen Hebesatz von 500 % zu reduzieren.


Begründung:


Bereits in den vergangenen Jahren hat die UWG-Fraktion immer wieder auf die enorme Bedeutung hinsichtlich der Höhe von Grund- und Gewerbesteuer für die wirtschaftliche Entwicklung der Stadt Grevenbroich hingewiesen. Es handelt sich hierbei um Standortfaktoren, die maßgeblich sind für den Zuzug von Familien und Gewerbebetrieben.
Die UWG-Fraktion lehnt die geplanten Gesamterhöhungen der nächsten Jahre um bis zu 250 Prozentpunkte ab. Stattdessen plädieren wir seit Jahren für eine effizientere Wirtschaftsförderung zur Ansiedlung neuer Gewerbebetriebe, die zur Verbesserung des Haushalts enorm beitragen würden.

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