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Prüfung der Gebührenbedarfsberechnungen auf Vereinbarkeit mit dem Urteil des OVG Münster Az: 9A1019/20 vom 17. Mai 2022

|   Anträge

Prüfung der Gebührenbedarfsberechnungen auf Vereinbarkeit mit dem Urteil des OVG Münster
Az: 9A1019/20 vom 17. Mai 2022


Sehr geehrter Herr Bürgermeister Krützen,


die UWG-Ratsfraktion bitte um die Aufnahme des nachstehenden Antrags in den öffentlichen Teil der Tagesordnung der nächsten Ratssitzung:
 
Der Rat beauftragt die Verwaltung, alle Gebührenbedarfsberechnungen (z.B. Müllgebühren) auf die Vereinbarkeit mit dem  Urteil des OVG Münster Az: 9A1019/20 vom 17.Mai 2022 zu prüfen.


Begründung:

Mit dem vorgenannten Urteil wird die Berechnung der Abwassergebühren der Stadt Oer-Erkenschwick als fehlerhaft erkannt, da die berechneten Abschreibungen und angesetzten kalkulatorischen Zinssätze zu hoch sind.
Dies dürfte bei der Stadt Grevenbroich ebenso sein.
Da die UWG davon ausgeht, dass bei den Gebührenbedarfsberechnungen nicht nach unterschiedlichen Methoden vorgegangen wird, könnte die fehlerhafte Berechnung auch in den übrigen Berechnungen angewandt worden sein.


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