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Öffentlich geförderter Wohnungsbau

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Öffentlich geförderter Wohnungsbau


Sehr geehrter Herr Linges,

die UWG-Ratsfraktion bittet um die Beantwortung der nachstehenden Anfrage im öffentlichen Teil der nächsten Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität:

In der NGZ vom 13.09.2024 wird im Artikel „Erftquartier geht in die Vermietung“ die Anzahl der zu vermietenden Wohnungen mit 29 angegeben. Wie in der letzten Ratssitzung bestätigt wurde, besteht ein Ratsbeschluss, dass ab eine Zahl von 20 Wohneinheiten 30 % öffentlich geförderter Wohnraum sein soll.

In der letzten Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität wurde unter Top 12.1
„Sozialer Wohnungsbau in Grevenbroich“ mitgeteilt, dass im Jahr 2023 15 Wohnungen 
und im Jahre 2024 bisher noch keine neuen öffentlich geförderten Wohnungen errichtet wurden.

Die UWG fragt daher:

1.    Fällt die Baugenehmigung für das Erftquartier in den Zeitraum nach der Beschlussfassung über die Quote von 30 %?

2.    Wenn ja, wie hoch ist die Anzahl der öffentlich geförderten Wohnungen im Erftquartier?


3.    Was sind die Gründe dafür dass, wenn die Baugenehmigung nach Beschlussfassung erfolgte und keine öffentlich geförderten Wohnungen errichtet wurden?

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