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Haushaltsentwurf 2022 Beschränkung der zusätzlichen Aufwandsentschädigung in Höhe von € 417,20 für Ausschussvorsitzende

|   Anträge

Haushaltsentwurf 2022
Beschränkung der zusätzlichen Aufwandsentschädigung in Höhe von € 417,20 für Ausschussvorsitzende


Sehr geehrter Herr Bürgermeister Krützen,

die UWG-Ratsfraktion bittet um die Aufnahme des nachstehenden Antrags in den öffentlichen Teil der Tagesordnung der nächsten Sitzung des Haupt-, Finanz-, Personal- und Grundstücksausschusses:

Die zusätzliche Aufwandsentschädigung in Höhe von € 417,20 für Ausschussvorsitzende entfällt, oder wird auf monatlich € 100,00 begrenzt.

Begründung:

Mit der Verabschiedung der Hauptsatzung am 10.12.2020, der die UWG nicht zugestimmt hat, wurde auch eine zusätzliche Aufwandsentschädigung in Höhe von € 417,20 monatlich für Ausschussvorsitzende beschlossen.

Da Ausschüsse mangels entsprechenden Beratungsbedarfs nicht in jedem Monat des laufenden Jahres terminiert sind oder werden, ist eine monatliche Aufwandsentschädigung in dieser Höhe für Ausschussvorsitzende für uns nicht nachvollziehbar.

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