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Haushaltsentwurf 2022 Ersatz der vorhandenen Lichtquellen durch LED-Beleuchtung in den Immobilien der Stadt Grevenbroich

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Haushaltsentwurf 2022
Ersatz der vorhandenen Lichtquellen durch LED-Beleuchtung in den Immobilien der Stadt Grevenbroich


Sehr geehrter Herr Bürgermeister Krützen,

die UWG-Ratsfraktion bittet um die Aufnahme des nachstehenden Antrags in den öffentlichen Teil der Tagesordnung der nächsten Sitzung des Haupt-, Finanz-, Personal- und Grundstücksausschusses:

Die Verwaltung wird beauftragt, die vorhandenen Lichtquellen gegen LED-Beleuchtung schnellstmöglich auszutauschen. Die Kostenersparnis ist entsprechend im Haushalt der Folgejahre auszuweisen. Zur Einleitung eines entsprechenden Prozesses sind Kostenreduzierungen von 5 % p.a. an entsprechender Stelle im Haushalt auszuweisen.


Begründung:

In der entsprechenden EU-Verordnung (Verordnung (EU) 2019/2020 der Kommission vom 1. Oktober 2019 zur Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Lichtquellen und getrennten Betriebsgeräten gemäß der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 244/2009, (EG) Nr. 245/2009 und (EU) Nr. 1194/2012 der Kommission) wird der Austausch von bisher genutzten Lichtquellen beschränkt. Es werden nur noch für einen begrenzten Zeitraum Ersatzlichtquellen zur Verfügung gestellt, so dass ab dem Jahr 2023 z.B. keine Leuchtstoffröhren mehr erhältlich sein werden. Diese Verordnung ist am 01.September 2021 in Kraft getreten. Die Umsetzung sollte deshalb nach Meinung der UWG schnellstmöglich erfolgen, damit auch das damit verbundene Einsparvolumen bei den Energiekosten genutzt werden kann.

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