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Haushaltsentwurf 2023 Hebesatz-Satzung

|   Anträge

Haushaltsentwurf 2023
Hebesatz-Satzung

Sehr geehrter Herr Bürgermister Krützen,


die UWG-Ratsfraktion bittet um die Aufnahme des nachstehenden Antrags in die Tagesordnung des öffentlichen Teils der nächsten Hauptausschusssitzung:


Die Verwaltung wird beauftragt, den in der Hebesatz-Satzung unter § 1 Abs. 2
vorhandenen Vermerk „ ab 01.01.2023 unter Vorbehalt 750 v.H.“ ersatzlos zu streichen.

Begründung:

Laut Aussage des Bürgermeisters und auch des Kämmerers ist für das Jahr 2023 keine Anhebung des Hebesatzes geplant. Daher ist der Vermerk “ab 01.01.2023 unter Vorbehalt 750 v.H.“ ersatzlos
zu streichen.

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