UWG Unabhängige Wählergemeinschaft Grevenbroich
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Änderungen bei gültigen Bebauungsplänen

|   Anträge

Informationspflicht der Verwaltung gegenüber dem Planungsausschuss

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Krützen, die UWG-Ratsfraktion bittet um die Aufnahme des nachstehenden Antrags in die Tagesordnung des öffentlichen Teils der nächsten Ratssitzung:


Der Rat beauftragt die Verwaltung, den Planungsausschuss über gravierende Änderungen in gültigen Bebauungsplänen (Befreiungen § 69 Landesbauordnung) die im Ermessensspielraum der Verwaltung liegen, umgehend zu informieren.


Begründung:

Der B-Plan Gu 34 wurde vom Rat beschlossen und veröffentlicht.
Während der Ausführung der Baumaßnahme wurde jedoch festgestellt, dass die Quadrat-meterzahl der  Baufenster um 144 m² oder 10,8 % überschritten wurde. Die im B-Plan aufgeführten Baufenster wurden an zwei Stellen um jeweils eine Wohneinheit vergrößert. Zudem wurden Baukörper gedreht, so dass die Garagenausfahrten jetzt in Richtung Kindergarten und nicht mehr in Richtung Eschenstraße zeigen. Weiterhin wurden zwei Stichstraßen zu einer durchgängigen Straße von der Turmstraße zur Straße „Zur Hammhöhe“ verbunden. Dies wird zu einer zusätzlichen Gefährdung durch den PKW-Verkehr der zahlreichen besorgten Eltern, die ihre Kinder stets mit dem Pkw bringen und abholen führen, die so nicht gewollt war.
Die vorgenannten Maßnahmen stellen nach Ansicht der UWG eine wesentliche Änderung des B-Plans dar, die zwar von der Verwaltung genehmigt werden können, aber dennoch eine Information im Planungsausschuss erfordern.

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