UWG Unabhängige Wählergemeinschaft Grevenbroich
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Erstattung von Personalkosten in den städtischen Haushalt

|   Anträge

Dienstleistungen (Personalkosten) für angeschlossene Gesellschaften werden nicht erstattet.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Krützen, die UWG/ABG- Ratsfraktion bittet um die Aufnahme des nachstehenden Antrags in die Tagesordnung des öffentlichen Teils der nächsten Ratssitzung:


Der Rat beauftragt die Verwaltung, die entstehenden Personalkosten für die Dienstleistungen
für die SEG, die AÖR, den Eigenbetrieb Abwasseranlagen der jeweiligen Gesellschaft in Rechnung zu stellen, damit die Personalkosten der Stadt nicht mehr fehlerhaft ausgewiesen werden.

Begründung:

Da seit Jahren bemängelt wird, dass die Personalkosten der Stadt Grevenbroich zu hoch sind, ist es unverständlich, dass auch fast 10 Jahre nach Einführung des NKF es noch nicht gelungen ist, die Kosten verursachergerecht zuzuordnen. Nach unserem Kenntnisstand sind die entstehenden Personalkosten jeweils in den ursprünglichen Kostenstellen verblieben und nicht den jeweiligen Leistungsempfängern (Gesellschaften) zugerechnet worden.
Richtig ist zwar, dass in der sogenannten „Konzernbilanz“ die Kosten gesamt ausgewiesen werden, gleichwohl ist es im Interesse der Stadt und auch der einzelnen Gesellschaft, die entstehenden Kosten
korrekt auszuweisen. 

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