UWG Unabhängige Wählergemeinschaft Grevenbroich
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Verringerung der Kassenkredithöchstgrenze

|   Anträge

Begrenzung der Kredithöchstgrenze zur Liquiditätssicherung

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Krützen,


die UWG/ABG- Ratsfraktion bittet um die Aufnahme des nachstehenden Antrags in die Tagesordnung des öffentlichen Teils der nächsten HFD-Sitzung:


Der Rat beauftragt die Verwaltung, den in § 9 der Haushaltssatzung festzulegenden Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung auf 50.000.000 € zu begrenzen.


 
Begründung:

In der Hebesatzung unter Punkt „3.3 Haushalt 2018“ weist die Verwaltung ausdrücklich auf die Risiken
einer Erhöhung der Kassenkreditzinsen durch makroökonomische Ereignisse hin. Bei der Betrachtung der makroökonomischen Determinanten u.a. Anstieg der Inflationsrate, wirtschaftliche Entwicklung im Bankensektor  usw., ist in absehbarer Zeit mit einem Anstieg der Kassenkreditzinsen zu rechnen.
Da nach den jährlich wiederkehrenden Informationen der Kämmerin die Höchstgrenze nicht in Anspruch genommen wurde,  ist eine Herabsetzung zur Risikobegrenzung ratsam.

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