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Behandlung der alten, noch nicht erledigten Anträge und Anfragen

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Behandlung der alten, noch nicht erledigten Anträge und Anfragen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Krützen,


die UWG-Ratsfraktion bitte um die Beantwortung der nachstehenden Anfrage im öffentlichen Teil der Tagesordnung der nächsten HFPG-Sitzung:

1.    Wann erhält der Rat eine aktualisierte Liste der noch nicht abgearbeiteten Anträge/beantworteten Anfragen?
2.    Was geschieht mit den alten und noch nicht erledigten/beantworteten Anträgen und Anfragen, die vor der beabsichtigten Änderung der Zuständigkeitsordnung gestellt wurden?

Begründung:

Zahlreiche in der letzten Ratsperiode eingereichten Anträge und Anfragen sind nach dem Kenntnisstand der UWG noch nicht erledigt oder beantwortet. Eine aktualisierte Aufstellung wurde noch nicht erstellt.
Daher erhebt sich bei der UWG die Frage, was geschieht mit den Anträgen und Anfragen, werden diese nach dem bisherigen Verfahren bearbeitet, müssen diese evtl. an die Ausschüsse weitergereicht werden? Die UWG geht von einer internen Lösung innerhalb der Verwaltung aus, damit vermieden wird, dass die Anträge/Anfragen erneut eingereicht werden müssen.  


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