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Fragen im Zusammenhang mit der Sanierung der L 142 Langwaden

|   Presse

Wir brauchen Klarheit, wer bei der L 142 was und in welcher Eigenschaft macht.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Krützen,


die UWG/ABG- Ratsfraktion bittet um die Beantwortung der nachstehenden Fragen im öffentlichen Teil der nächsten Ratssitzung:


1. In welchem politischen Gremium wurde der Beschluss gefasst, die Sanierungsmaßnahme der L 142 federführend durch die Stadt Grevenbroich durchführen zu lassen?
2. In welcher Eigenschaft tritt die Stadt Grevenbroich bei dieser Maßnahme auf?
3. Handelt sie im Auftrag von Straßen NRW?
4. Bekommt die Stadt Grevenbroich eine Vergütung für die Maßnahme?
5. Wenn eine Vergütung gezahlt wird, nach welcher Vergütungsordnung?
6. Wer haftet für evtl. entstehende Folgekosten, die infolge der Planung durch die Stadt entstehen?

 
Begründung:

Obwohl die Mitarbeiter der Stadt Grevenbroich nach Aussagen der Verwaltung im Personalausschuss ausgelastet sind und neue Aufgaben nur mit zusätzlichem Personal bewältigt werden können, hat die Stadt Teile der Planung der Sanierung der L 142 übernommen. In den Unterlagen des Rates ist eine Beschlussfassung für eine solche Aufgabenübernahme nicht verzeichnet, die nach Meinung der UWG/ABG notwendig gewesen wäre. Da eine vorherige Diskussion –nach Kenntnis der UWG/ABG-Fraktion- nicht stattgefunden hat, bittet die UWG/ABG um die Beantwortung der vorstehenden Fragen.
 

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