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Verkehrssituation an der Kita Zaubermühle in Gindorf

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Verkehrssituation an der Kita Zaubermühle in Gindorf


Sehr geehrter Herr Bürgermeister Krützen,


mit unserem Schreiben vom 29. April 2020 haben wir darauf hingewiesen, dass eine Absperrung an der Kita Zaubermühle fehlt.
Erfreulicherweise wurde inzwischen eine Zaunanlage installiert, damit die Kita-Kinder nicht mehr durch den fließenden Verkehr gefährdet werden können.
Mit der Mail einer Anwohnerin  der Turmstraße –im Namen mehrerer Anwohner- an die Stadt Grevenbroich  wird darauf hingewiesen, dass durch die Errichtung des Zauns die „Privatstraße“ durch Fußgänger, Moped- und Fahrradfahrer  genutzt wird. Laut einem vorliegenden notariellen Vertrag, wurde eine Baulast zu Gunsten der Anwohner sowie der Versorgungsbetriebe eingetragen. Eine Baulast zu Gunsten der Allgemeinheit wurde nicht eingetragen.
Die Anwohner haben auf Nachfrage bei der Stadt Grevenbroich (Bauaufsicht) erfahren, bei der Straße handelt es sich um eine „Privatstraße“, die für die Allgemeinheit nicht nutzbar ist. Anderen Nachfragern wurde mitgeteilt, dass es sich zwar um eine „Privatstraße“ handele, eine Nutzung durch die Allgemeinheit aber zu dulden sei. Aus Gründen einer evtl. Haftung  bei Unfällen usw. haben die Anwohner eine Sperrung der Straße erwogen.
Am 23. Juni 2020 wurde von einer Vertreterin der Stadt Grevenbroich (Bauaufsicht) gegenüber einem Anwohner erklärt, es handelt sich um eine „Privatstraße“ die von den Anwohnern auch gesperrt werden könne.
Mit einer am 24.06.2020 von der Fachdienstleiterin 61.1 Bauordnung/Bauaufsicht an Frau Odenkirchen adressierten Mail wird mitgeteilt, dass es sich um eine „Privatstraße“ handelt, bei der zusätzlich aber noch ein Geh-Fahr und Leitungsrecht für die Allgemeinheit und die Versorger besteht.
Als weitere Information wird ein Ausschnitt aus dem Bebauungsplan beigefügt, in dem der betreffende Teilabschnitt mit den Buchstaben a,b,c bzw, a und c gekennzeichnet ist. Auf diesem Ausschnitt ist auch die Legende für die Buchstabengruppe a,b,c  ersichtlich. Ersichtlich ist bei diesem Ausschnitt  aber auch, dass es sich nicht um den tatsächlich umgesetzten B-Plan handelt, da an der fraglichen Stelle ein Baukörper von 12 x 12 m eingezeichnet ist, errichtet wurde aber ein Baukörper von 12x 18 m.
Auf den von der Stadt Grevenbroich den Bürgern mit einer -Gebührenrechnung verbundenen- Ausfertigung des tatschlich ausgeführten B-Plans sind zwar in kaum erkennbarer Schriftgröße die Buchstaben a b und c erkennbar, aber „ohne“ irgendwelche Erläuterungen.
Aus dem, den Anwohnern  überlassenen B-Plan ist somit nicht ersichtlich, dass hier eine Baulast zu Gunsten der Allgemeinheit besteht. Nach Meinung der UWG kann den Bürgern nicht zugemutet werden, ohne Erläuterungen die Feinheiten und Finessen eines B-Plans zu erkennen. Insbesondere ist nach unserer Meinung eine Aufklärung notwendig, wenn sich aus dem B-Plan Belastungen für die Bürger ergeben.

Entsprechend groß ist die Verärgerung der Anwohner, die sich von der Stadt „verschaukelt“ fühlen, da aus ein und demselben Fachbereich unterschiedliche  Aussagen kommen.

Die UWG sieht es daher als dringend und unumgänglich an, dass mit den Anwohnern und verantwortlichen Mitarbeitern aus dem Fachbereich 61 ein  klärendes Gespräch geführt wird, in dem die Anwohner erfahren, welche Rechte und welche Pflichten sie haben.



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