aushaltsrelevanz: Ja
Verzicht auf Steuereinnahmen, bei denen der Verwaltungsaufwand höher ist als die Summe der zu erzielenden Einnahmen.
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Krützen,
Die UWG-Ratsfraktion bitte um die Aufnahme des nachstehenden Antrags in den öffentlichen Teil der
Tagesordnung der nächsten Sitzung des Haupt-,Finanz-,Personal- und Grundstücksausschusses:
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, in welchen Fällen die eingenommenen Steuern die Kosten der Veranlagung/des Einzugs der jeweiligen Steuer (z.B. Vergnügungssteuer für Tanzveranstaltungen) nicht decken. Auf die Erhebung dieser Steuern sollte daher verzichtet werden.
Begründung:
Im Haushaltsentwurf des Jahres 2024 wird auf der Seite 29 eine Übersicht der Steuern und ähnlichen Abgaben aufgelistet. Daraus geht u.a. hervor, dass Vergnügungssteuer für Tanzveranstaltungen in Höhe von 375 € erhoben werden. Ebenso wird ein Betrag in Höhe von 15.580 € als Zweitwohnungssteuer ausgewiesen.
Bei diesen Summen ist es fraglich, ob die Einnahmen die notwendigen Kosten der Veranlagung/Erhebung decken.
Nach Ansicht der UWG wäre es in diesen Fällen betriebswirtschaftlich sinnvoll, auf die Steuern ganz zu verzichten.
Verzicht auf Steuereinnahmen, bei denen der Verwaltungsaufwand höher ist als die Summe der zu erzielenden Einnahmen.
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