UWG Unabhängige Wählergemeinschaft Grevenbroich
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Verzicht auf Steuereinnahmen, bei denen der Verwaltungsaufwand höher ist als die Summe der zu erzielenden Einnahmen.

|   Anträge

aushaltsrelevanz: Ja

Verzicht auf Steuereinnahmen, bei denen der Verwaltungsaufwand höher ist als die Summe der zu erzielenden Einnahmen.


Sehr geehrter Herr Bürgermeister Krützen,


Die UWG-Ratsfraktion bitte um die Aufnahme des nachstehenden Antrags in den öffentlichen Teil der
Tagesordnung der nächsten Sitzung des Haupt-,Finanz-,Personal- und Grundstücksausschusses:

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, in welchen Fällen die eingenommenen Steuern die Kosten der Veranlagung/des Einzugs der jeweiligen Steuer (z.B. Vergnügungssteuer für Tanzveranstaltungen) nicht decken. Auf die Erhebung dieser Steuern sollte daher verzichtet werden.

Begründung:

Im Haushaltsentwurf des Jahres 2024 wird auf der Seite 29 eine Übersicht der Steuern und ähnlichen Abgaben aufgelistet. Daraus geht u.a. hervor, dass Vergnügungssteuer für Tanzveranstaltungen in Höhe von 375 € erhoben werden. Ebenso wird ein Betrag in Höhe von 15.580 € als Zweitwohnungssteuer ausgewiesen.
Bei diesen Summen ist es fraglich, ob die Einnahmen die notwendigen Kosten der Veranlagung/Erhebung decken.
Nach Ansicht der UWG wäre es in diesen Fällen betriebswirtschaftlich sinnvoll, auf die Steuern ganz zu verzichten.

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