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Ergebnis der Haushaltsberatungen der UWG-Ratsfraktion am 08/09.11.2019

|   Presse

Haushaltsentwurf 2020 der Stadt Grevenbroich – Haushaltsberatungen der UWG am 08./09.11.2019 im Kloster Langwaden

Sehr geehrte Damen und Herren, am 08.11. und 09.11.2019 beriet die UWG-Ratsfraktion den Haushaltsentwurf der Stadt Grevenbroich für das Jahr 2020 im Kloster Langwaden.

Alle Themenbereiche des 682-seitigen Haushaltsentwurfs wurden ausführlich, kontrovers und vertiefend unter den Fraktionsmitgliedern diskutiert.

Die Transparenz des Zahlenwerks hat sich weiter verschlechtert. Dies liegt u. a. an der pauschalen Verlustabdeckung der SBG AöR. Dieser Posten, mit rd. € 21,3 Mio. kein zu vernachlässigender Posten im städtischen Haushalt, wird nicht näher erläutert.
 
Entscheidend und gleichzeitig auch riskant ist aus Sicht der UWG die auch in Zukunft bestehende, städtische Einstandspflicht für die Verlustabdeckung der SBG AöR. Hier ist aus unserer Sicht eine Änderung auf Führungsebene erforderlich. Anstelle von zwei nebenamtlichen Geschäftsführern ist ein hauptamtlicher Geschäftsführer zu bestellen, der sich tagtäglich für eine Begrenzung der Verluste einsetzt.

Erneut konnte positiv wie in jedem Jahr, festgestellt werden, dass im Kulturbereich mit wenig Budget wirklich außerordentlich gute Arbeit geleistet wird. Das Angebot ist als überdurchschnittlich zu bezeichnen.

Trotz des verwaltungsseitig vielfach beklagten Weggangs von Personal können Personalkostensenkungen unsererseits nicht erkannt werden. Die Aufwendungen werden sich nach dem Haushaltsentwurf auch in den Folgejahren auf einem hohen Niveau bewegen. Dies hängt mit den bisher nicht vorgenommenen Anpassungen im städtischen Stellenplan zusammen. Hier wird seitens unserer Fraktion ein entsprechender Antrag zur Haushaltsverbesserung erfolgen.

Auch das als großer Wurf angekündigte Personal(kosten-)reduzierungskonzept des Bürgermeisters konnte nicht wie angekündigt umgesetzt werden. Es wurde im vergangenen Jahr ein Konsolidierungspotential von rund € 1,7 Mio. prognostiziert. Wesentlichen Bestandteil hieran sollte die Abgabe des Rechnungsprüfungsamtes an den Rhein-Kreis Neuss haben. Hierbei darf jedoch nicht außer Acht gelassen werden, dass mindestens zwei städtische Mitarbeiter ihrem Dienstherrn treu geblieben sind und nicht zum Rhein-Kreis Neuss gewechselt haben. Zudem müssen für die Aufgabenerledigung weitere € 350.000,00 an den Rhein-Kreis Neuss seitens der Stadt gezahlt werden.

Ob damit die eigenen Vorgaben, mindestens 30% der ursprünglichen Kosten bei Abgabe eines Amtes einsparen zu müssen, tatsächlich erreicht werden, scheint fraglich.  

Das nunmehr in Gänze fehlende Controlling bei der Stadt macht sich durchweg negativ bemerkbar und wird unsererseits weiter eingefordert.  Eine wirkliche und perspektivische Haushaltsverbesserung ist ansonsten nicht möglich.

Eindeutig klargestellt werden muss in Bezug auf die Personalkostenreduzierung auch, dass weitere Einsparungen nicht auf Kosten der verbliebenen Mitarbeiter gehen dürfen. Allerdings befürworten wir weiterhin die Vorgabe, dass durch Weggang oder Ausscheiden von Mitarbeitern vakante Stellen nicht zwangsläufig im nächsten Moment wiederbesetzt werden müssen, sondern dass eine Überprüfung hinsichtlich von Umverteilungsmöglichkeiten der anfallenden Arbeit stattfindet.

Weiter erkannt hat die UWG, dass in der weiteren Digitalisierung von Verwaltung, Schulen und der Rats- und Ausschussarbeit ein relativ schnell realisierbares Einsparpotential liegt. Die UWG unterstützt die weitere Digitalisierung in allen Bereichen.  Allerdings ist es hier nicht allein mit der Beschaffung von Hardware getan, es sind Koordinierungs-, Einrichtungs- und Unterhaltungsaufgaben seitens der Verwaltung zu gewährleisten, die bisher aus unserer Sicht keinen zahlenmäßigen Einzug in den Haushalt erhalten haben.

Letztlich ist zu hinterfragen, warum an der alten Vereinbarung, nach Eröffnung des neuen Schlossbades andere Bäder zu schließen, seitens der Verwaltung nicht weiter festgehalten wird. Wir halten uns stattdessen an die getroffene Absprache, dass mit der Eröffnung des Bades in Stadtmitte die Zuschusspflicht für weitere, kleinere Bäder im Stadtgebiet grundsätzlich beendet werden muss.

Entsprechende Anträge zur haushalterischen Verbesserung der Stadt Grevenbroich wird die UWG-Fraktion zur Sitzung des ganztägigen Haupt-, Finanz- und Demografieausschusses einreichen.

Mit freundlichen Grüßen

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